Stadt Lengenfeld

loader-image
temperature icon 12°C

Einen allgemeinen Überblick verschafft hier der § 1 Baugesetzbuch (BauGB):

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche oder sonstige Nutzung der Grundstücke einer Gemeinde vorzubereiten und zu leiten.  Es stehen hier der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan zur Verfügung. Eine Gemeinde hat einen Bauleitplan aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist.  

Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der lnnenentwicklung erfolgen.

Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (z. B. Raumordnungsbehörden,  Versorgungsträger) sowie der Öffentlichkeit ist in der Bauleitplanung zwingend vorgeschrieben.

Hier geht es zu den Beteiligungen. 

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist das vorbereitenden Planungsinstrument, welches die bauliche oder sonstige Nutzung auf dem Gebiet der Stadt Lengenfeld einschließlich aller Ortsteile nach den voraussehbaren Bedürfnissen für die nächsten 10 Jahre in Grundzügen darstellt. Dabei übernimmt der Flächennutzungsplan die Grundsätze und Ziele der übergeordneten Planungen und bildet die wichtigste Grundlage für die nachfolgende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan).

Für die Stadt Lengenfeld liegt ein überarbeiteter Entwurf zum Flächennutzungsplan mit Stand Juni 2006 vor. Dieser wird derzeit umfassend geprüft und neu überarbeitet.

Der Entwurf kann im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten

Montag            9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr                        
Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Bebauungsplan

Bebauungspläne sind verbindliche Bauleitpläne. Sie setzen rechtsverbindlich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen oder zu bebauen sind. Mit einem Bebauungsplan kann Baurecht erstmals geschaffen, geändert oder auch aufgehoben werden.

Man unterscheidet folgenden Arten von Bebauungsplänen:

  • der qualifizierte Bebauungsplan
  • der vorhabenbezogene Bebauungsplan (früher nur als Vorhabens- und Erschließungsplan)
  • der einfache Bebauungsplan
  • der Bebauungsplan der Innenentwicklung

Die Stadt Lengenfeld macht seit 1990 von der Planungsmöglichkeit des Bebauungsplanes Gebrauch.

Übersicht der Bebauungspläne der Stadt Lengenfeld.

Qualifizierte Bebauungspläne: 

Bebauungsplan Nr. 1 „Grüner Höhe“ Gewerbegebiet

Bebauungsplan Nr. 2 „Wohngebiet Strunzstraße“

Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse in Form des Änderungsbebauungsplans zum Bebauungsplan Nr. 3, Gebiet Fichtengasse

Bebauungsplan Nr. 5 „Reichenbacher Straße – Hammermühle“ aufgehoben durch die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ mit integriertem Grünordnungsplan und textlichen Festsetzungen und zur Aufhebung der Satzung über die Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Reichenbacher Straße-Hammermühle“ (Einzelhandelsfestsetzungen) 

Bebauungsplan Nr. 6 „Mischgebiet Zwickauer Straße“ – Verfahren aufgehoben/eingestellt

Bebauungsplan Nr. 7 Allgem. Wohngbebiet OT Irfersgrün „Hauptmannsgrüner Str.“

Bebauungsplan Nr. 9 „An der alten Brauerei“ OT Plohn

Bebauungsplan Nr. 12 Bereich an der B 94 zwischen Reichenbacher Str. und Waldkirchner Weg sowie B 94

Bebauungsplan Nr. 14 „Freizeitpark Plohn“

Bebauungsplan Nr. 19 „Feldstraße 4“, OT Abhorn

Bebauungsplan Nr. 20 „Hauptstraße 9“, OT Schönbrunn

Vorhaben- und Erschließungspläne / vorhabenbezogene Bebauungspläne:

Vorhaben- und Erschließungsplan (1) „Lengenfelder Recycling“

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 2 „Back-Technik System GmbH Plohn“ – aufgehoben

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 3 Freizeit- und Erholungspark „Forellenhof“ – aufgehoben

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 4 „Wohnbebauung an der Schafgasse“ OT Weißensand Verfahren aufgehoben/eingestellt

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 5 „Marienstraße 2“

Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6 „Wohnanlage Malzhausgasse“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 „Lagerhalle Neef“, OT Irfersgrün

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 „Gartenbaubetrieb Horn“, OT Irfersgrün

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 15 Errichtung eines Gewerbebetriebes und Umbau eines vorhandenen Ferienhauses zur einem Wohn- und Geschäftshaus, Fl.Nr. 348/4 OT Weißensand, Hartmannsgrüner Str. 23 Verfahren aufgehoben/eingestellt

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 16 „Errichtung EDEKA-Markt der Generationen Zwickauer Str.“

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17 „Pechtelsgrüner Str. 12“ OT Plohn

Bebauungsplan der Innenentwicklung

Bebauungsplan Nr. 11 „Einzelhandelsteuerung im unbeplanten Innenbereich“- aufgehoben durch die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 11 „Einzelhandelssteuerung im unbeplanten Innenbereich“ der Stadt Lengenfeld

Die Bebauungspläne können im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten

Montag            9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Innenbereichssatzung

Die Innenbereichssatzungen sind ein Instrument zur klaren Abgrenzung des sogenannten Innenbereiches nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zum Außenbereich nach § 35 BauGB.

Im Innenbereich ist eine Bebauung grundsätzlich möglich. Der Außenbereich sollte hingegen grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.

Somit helfen die Innenbereichssatzungen die schwierige Situation städtebaulicher Übergangslagen zu klären.

Klarstellungssatzung

Eine Klarstellungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr.1 BauGB) legt fest, wie die Grenzen der im Zusammenhang bebauten Ortsteile verlaufen, um Zweifel auszuschließen, ob eine Grundstück dem Innen- oder Außenbereich zuzuordnen ist. Sie stellt somit den Ist-Zustand dar und verschafft Rechtsklarheit. Unnütze Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden.

Entwicklungssatzung (Ortsteilsatzung)

Mit der Entwicklungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 2) kann in einfach gelagerten Fällen eine bebaute bisherige Außenbereichsfläche zur einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert.

Es sind allerdings strenge Anforderungen an den vorhandenen Gebäudebestand gestellt, damit dieser zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil erklärt werden kann. Demnach findet diese Satzung seltener Anwendung.

Ergänzungssatzung (Abrundungssatzung)

Die Ergänzungssatzung (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) ermöglicht die Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in den Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Vorhaben dort können dann nach den Vorschriften des Innenbereiches beurteilt werden. Eine Bebauung wird grundsätzlich möglich und erleichtert.

Die Ergänzungssatzung ist jedoch auf eine maßvolle/untergeordnete Erweiterung  begrenzt.

Alle Innenbereichssatzungen können auch miteinander verknüpft werde.

Auf dem Gebiet der Stadt Lengenfeld wurden folgenden Innenbereichssatzungen geordnet  nach Ortsteilen erlassen:

Lengenfeld:

Ergänzungssatzung „Bereich entlang des Teichstraße, Fl. Nr. 426/5“

Plohn/Abhorn:

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Plohn/Abhorn

Pechtelsgrün:

Klarstellungssatzung „Gehöftweg/Lehnweg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün

Klarstellungssatzung „östl. Bergstraße/Am Höllberg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün

Klarstellungssatzung „Irfersgrüner Straße/Irfersgrüner Weg“ des Ortsteiles Pechtelsgrün

Wolfspfütz

Klarstellungssatzung „Wolfspfütz“

Alle Innenbereichssatzungen können im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten

Montag            9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Außenbereichssatzung

Mit der Außenbereichssatzung (§ 35 Abs. 6 BauGB) kann eine Gemeinde die Bebaubarkeit im Außenbereich erleichtern. Dies ist jedoch nur möglich in Gebieten, die bereits eine Wohnbebauung mit eigenem Gewicht aufweisen. Die Außenbereichssatzung ist der Entwicklungsatzung ähnlich. Es geschieht jedoch keine Umwandung zu einem Innenbereich.  

Damit gibt es auch weniger Entwicklungsmöglichkeiten. Es bleibt immer die begrenzte Beurteilung eines Außenbereichsvorhabens. Es entfallen lediglich die Hinterungsgründe wie Entstehung/Verfestigung einer Splittersiedlung oder Verbrauch von Landwirtschaftsflächen.

Außenbereichssatzungen:

Außenbereichssatzung „Obere Hauptstraße“, OT Waldkirchen

Die Außenbereichssatzung kann im Bauamt der Stadt Lengenfeld, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld während der Dienstzeiten

Montag            9.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag          9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag     9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Freitag             9.00 bis 12.00 Uhr

von jedermann eingesehen werden.

Skip to content