Stadt Lengenfeld

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Bitte vereinbaren Sie im Meldeamt der Stadt Lengenfeld
Tel.: 037606/30523 einen Termin!

Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

• Zuständigkeit • Unterlagen • Fristen • Kosten • Sonstiges

Was bedeutet Ausweispflicht?

Jeder deutsche Bürger ab dem 16. Lebensjahr muss einen gültigen Personalausweis (PA) besitzen, sofern er keinen Reisepass hat.
Der Personalausweis ist das geeignete Dokument für die Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens und zur Legitimation bei Behörden.
Ab 16 Jahren unterliegen Jugendliche der Ausweispflicht und können einen Personalausweis beantragen.
Bei Reisen ins Ausland benötigt jedes Kind ein eigenes Dokument. (Ausweis oder Pass je nach Reiseland)

Beantragung:

Das persönliche Erscheinen des Antragstellers ist uneingeschränkt erforderlich, da der Antrag persönlich unterschrieben werden muss, Erklärungen im Antragsverfahren notwendig sind, die nur persönlich abgegeben werden können und die Fingerabdrücke hinterlegt werden.
Bei Minderjährigen sind alle Sorgeberechtigten in die Antragstellung einzubeziehen. (persönliches Erscheinen oder Vollmacht)

Hinweise:

  • Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahre ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig.
  • Der vorläufige Personalausweis ist in erster Linie ein Ersatzpapier zur vorübergehenden Erfüllung der Ausweispflicht. Er wird für maximal drei Monate ausgestellt.
  • Wenn Sie mit einem Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis verreisen möchten, so erkundigen Sie sich bitte vorher über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes.
  • Die erteilten Auskünfte im Meldeamt können nur unverbindlich gegeben werden, da die Einreisebestimmungen kurzfristig und einseitig geändert werden können.

Zuständigkeit:

Die Stadtverwaltung Lengenfeld ist zuständig für die Einwohner der Stadt Lengenfeld und ihren Ortsteilen.

Zuständiges Amt/Sachgebiet:

Einwohnermeldeamt
Hauptstraße 1
08485 Lengenfeld
Telefon: (037606) 305-23
Fax: (037606) 305-15
E-Mail: meldeamt@stadt-lengenfeld.de

Notwendige Unterlagen:

  • bisheriges Dokument
    (Kinderausweis – Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass)
  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde
  • ein aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr)

Bearbeitungsfristen:

  • Der Antrag wird in einem elektronischen Verfahren an die Bundesdruckerei übermittelt. Die Herstellung und Übersendung des Ausweises an das ausstellende Einwohnermeldeamt dauert ca. zwei bis drei Wochen.
  • Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgehändigt werden.

Folgende Bearbeitungsgebühren/Kosten entstehen und sind im Voraus zu bezahlen:

Gebühren Ausstellung von Personalausweisen ab 1. Januar 2021
Antragstellende Person ab 24 Jahren
37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren
22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
10 Euro

Weitere gebührenfreie Dienstleistungen:

  • Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der
    Ausgabe oder bei der Vollendung des 16.Lebensjahres
  • Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
  • Ändern der PIN im Einwohnermeldeamt (z. B. PIN vergessen)
  • Ändern der Anschrift bei Umzügen
  • Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
  • Entsperren der Online-Ausweisfunktion

Sonstiges:
Anforderungen an das Lichtbild

Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. (biometrisches Foto)

Fingerabdrücke

Seit dem 02.08.2021 ist die Erfassung der Fingerabdrücke für deutsche Personalausweise verpflichtend. Die Kombination von Lichtbild und Finderabdrücken ermöglicht eine eindeutige Zuordnung von Ausweisinhaber und Ausweis. Lichtbild und Fingerabdrücke dürfen nur von hoheitlichen Stellen wie zum Beispiel Polizeivollzugsbehörden oder Personalausweisbehörden zur Überprüfung der Echtheit des Ausweises und der Identität des Ausweisinhabers genutzt werden.

Beachten Sie bitte Nachfolgendes:

Der Verlust des Personalausweises ist umgehend der Meldebehörde persönlich mitzuteilen. Diese leitet auch eine Verlustmeldung an die Polizei weiter, damit das Dokument zur Fahndung ausgeschrieben werden kann.
Ebenfalls persönlich ist das Wiederauffinden eines verloren gegangenen Personalausweises der Meldebehörde mitzuteilen.
Die eID-Funktion kann vorab auch über den Sperrnotruf Tel.: 116 116 gesperrt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Bei Verlust des Personalausweises bringen Sie bitte Ihren Reisepass oder ein anderes amtliches Dokument mit Lichtbild versehen und die Geburts- oder Eheurkunde mit.

Der abgelaufene Ausweis wird eingezogen, kann aber auch entwertet überlassen werden.

Sollte es Ihnen durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit auf Dauer unmöglich sein, die Antragstellung vorzunehmen, melden Sie sich bitte beim Einwohnermeldeamt. In diesen Fällen kann eine Befreiung von der Ausweispflicht beantragt werden.

Alles Wissenswerte zum neuen Personalausweis
http://www.personalausweisportal.de

Bundesdruckerei – Häufige Fragen zu Personalausweis und Reisepass
http://www.bundesdruckerei.de

Bundesministerium des Innern – Informationen über Pässe und Ausweise
http://www.bmi.bund.de

Reiseinformationen, Auswärtiges Amt
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Laenderinformationen/Uebersicht_Navi.html