Stadt Lengenfeld

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Verfügungsfonds 

Wer kann Fördermittel erhalten?
Der Verfügungsfonds der Stadt Lengenfeld unterstützt Privatpersonen und Geschäftsleute, Immobilieneigentümer/innen oder Vereine finanziell, wenn sie ein Projekt planen, dass die Innenstadt belebt, das Stadtbild aufwertet oder das Image auffrischt.
Wichtig ist auch hier, dass mit dem Projekt/der Maßnahme noch nicht begonnen worden sein. Es wird empfohlen, sich frühzeitig an die Stadt Lengenfeld (Bauamt) zu wenden und sich  fördertechnisch beraten zu lassen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es allerdings nicht.

Wie hoch kann der Förderzuschuss sein?
Die Förderung setzt sich zusammen aus:

  • 50% öffentlicher Zuschuss von Bund, Land und der Stadt Lengenfeld und
  • 50% Einsatz privater Finanzmittel, Sach- oder Arbeitsleistungen.

Wie kann man Fördermittel beantragen?
Die Beantragung von Mitteln der Städtebauförderung erfolgt mit einem Antragsformular einschließlich der darin aufgeführten Unterlagen. 

Flyer Verfügungsfonds

Richtlinie Verfügungsfonds

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