Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur Stiftung, zu ihren Zielen und zu den Möglichkeiten der Mitwirkung. Informieren Sie sich darüber, wie Sie sich engagieren, spenden oder eigene Projekte einbringen können – und wie wir gemeinsam das soziale und kulturelle Leben in unserer Region stärken. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern auch persönlich zur Verfügung.

Eine Stiftung ist eine Organisation, die mit ihrem Vermögen dauerhaft gemeinnützige Zwecke unterstützt. Der Stifter legt selbst fest, wofür die Mittel eingesetzt werden.

Die Stiftung lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen in Lengenfeld. Jeder kann sich beteiligen – durch Spenden oder Zustiftungen. Ziel ist es, das Stiftungsvermögen langfristig kontinuierlich auszubauen.

Die Bürgerstiftung kann eine Vielzahl von Projekten, zum Beispiel in den Bereichen Sport, Jugend- und Altenhilfe, Denkmalpflege, Bildung und Ausbildung, Natur- und Landschaftsschutz, Heimatpflege oder Ortsverschönerung unterstützen.
Gefördert werden ausschließlich Vorhaben in Lengenfeld und seinen Ortsteilen.

Über die Verwendung des Stiftungskapitals entscheidet der Stiftungsrat. Dieses Gremium besteht aus fünf Personen, darunter dem amtierenden Bürgermeister sowie vier weiteren stimmberechtigten Mitgliedern aus der Bürgerschaft. Die Mitglieder werden laut Satzung alle fünf Jahre vom Stadtrat neu berufen. Ergänzt wird der Stiftungsrat durch eine weitere, nicht stimmberechtigte Person aus der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland, die als Dachstiftung fungiert.

Bis 2029 sind Annett Franzke, Wolfgang Schmutzler, Ullrich Stahn und Ingo Zöbisch aus der Bürgerschaft für die Bürgerstiftung ehrenamtlich tätig. Ebenso sind Bürgermeister Michael Heuck und Ronny Bley (ohne Stimmrecht) als Vertreter der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vogtland im Stiftungsrat aktiv.

Zuwendungen an die Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden. Beträge bis einschließlich 300,00 € können über den Einzahlungsbeleg oder Kontoauszug nachgewiesen werden. Bei höheren Beträgen wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
Spenden bis 499,99 € werden direkt zu Stiftungszwecken und die Umsetzung von Projekten eingesetzt. Höhere Beträge fließen, sofern nichts anderes festgelegt wird, zu 80 Prozent in das Stiftungsvermögen und zu 20 Prozent in aktuelle Projekte.

Spenden sind in jeder Höhe möglich. Bitte geben Sie im Verwendungszweck Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen eine Bestätigung zusenden können.

Sie können die Bürgerstiftung Lengenfeld in Ihrem Testament oder Erbvertrag berücksichtigen. Es wird empfohlen, hierfür rechtlichen Rat einzuholen. Zuwendungen an die Stiftung sind vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Eine entsprechende Regelung kann ebenfalls im Rahmen einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) getroffen werden. Eine juristische Beratung ist dabei sinnvoll. Die Zuwendung bleibt auch hier von der Erbschaftsteuer befreit.

Werden Vermögenswerte innerhalb von 24 Monaten nach einem Todesfall in die Stiftung eingebracht, kann dies unter bestimmten Voraussetzungen dazu führen, dass die bereits angefallene Erbschaftsteuer rückwirkend entfällt.