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Stadt Lengenfeld

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Klarer Himmel

Steuern

Es gelten die nachfolgenden Hebesätze:
Grundsteuer A    375%
Grundsteuer B    427,50%
Gewerbesteuer   390%

Darüber hinaus wird in der Stadt Lengenfeld eine Hundesteuer erhoben. Der jeweils zum 10.05. eines Jahres fällig werdende Steuersatz kann der Hundesteuersatzung inkl. der 1. Änderungssatzung entnommen werden. Hierzu wird auf den Bürgerservice > Rathaus > Satzungen & Verordnungen verwiesen.

Informationen zur Grundsteuerreform

Zum 01.01.2025 ist das Grundsteuerreformgesetz in Kraft getreten. Deshalb möchte ich die Gelegenheit nutzen, einige aktuelle Informationen für unsere Stadt inklusive der Ortsteile zu veröffentlichen.

Lt. Beschluss des Stadtrates vom 16.12.2024 bleiben die Hebesätze für die Grundsteuer unverändert bestehen:

  • Grundsteuer A 375 v. H.
  • Grundsteuer B 427,5 v. H.

Basis zur Ermittlung der Grundsteuer ist der Messbetrag. Den Bescheid über den Grundsteuermessbetrag haben sicher die meisten von Ihnen schon vom Finanzamt erhalten. Hier wird es Bescheide mit annähernd gleichen Messbeträgen, jedoch auch viele Bescheide mit Abweichungen geben. Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag bitte ich Sie, sich an das Finanzamt zu wenden, die Stadtverwaltung Lengenfeld kann hierzu keine Auskunft geben und ist an die getroffenen Feststellungen des Finanzamtes gebunden.

Sollte es Änderungen zu einem Grundstück geben, ist dafür Elster zu nutzen (https://www.elster.de/ eportal/formulare-leistungen/alleformulare/grundsteueraendaz). Hier ist dann der Link für die Änderungsanzeige zu finden.

Der erste große Teil der neuen Grundsteuerbescheide der Stadt Lengenfeld wurde Mitte Januar 2025 versandt. Die weiteren Bescheide wurden und werden laufend versandt. Voraussichtlich sollen bis Ende des Sommers alle Grundstückseigentümer den neuen Bescheid erhalten haben, es sei denn es läuft ein Widerspruchsverfahren. Alle Fälligkeiten sind dem Zahlungsplan in Ihrem neuen Grundsteuerbescheid zu entnehmen.

Bitte überweisen Sie nicht die Grundsteuerbeträge aus dem Jahr 2024, da diese Bescheide nicht mehr rechtsgültig sind.

Bei Überweisung der Grundsteuerbeträge bitte ich, Kassenzeichen und Objektnummer anzugeben. Diese Angaben entnehmen Sie Ihrem Grundsteuerbescheid.

Sollten Sie bereits der Stadt Lengenfeld ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Dieses gilt weiter und die Grundsteuer wird zum Fälligkeitstermin eingezogen.

An die Bank eingereichte Daueraufträge sind entsprechend an die neuen Beträge und Fälligkeiten anzupassen.

Bitte überprüfen Sie auch, dass Sie nichts doppelt eingerichtet haben (z. B. Dauerauftrag und Lastschriftmandant).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Volker Bachmann

Bürgermeister