Nicht kategorisiert

Sperrung des Veranstaltungssaals im Schützenhaus

Bei einer turnusmäßigen Überprüfung des Schützenhauses am 29.06.2026 wurden im Bereich des Veranstaltungssaals erhebliche Mängel festgestellt.
Der Lengenfelder Carnevalsverein e.V. als Pächter ist über den Sachverhalt informiert.
Nach erster fachlicher Einschätzung kann eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden. Der Veranstaltungssaal wurde daher vorsorglich mit sofortiger Wirkung für die öffentliche Nutzung gesperrt.
Zur weiteren Klärung wird kurzfristig ein Fachplaner für Brandschutz hinzugezogen, der den Umfang der Mängel sowie die erforderlichen Maßnahmen prüft.
Über das weitere Vorgehen wird der Stadtrat zu gegebener Zeit informiert.
Die Maßnahme erfolgt ausschließlich aus Gründen der Sicherheit.

 

Unterschriftenlisten „Sächsisches Windkraftmoratorium“

Auslage von Unterschriftenlisten für einen Volksantrag

In der Stadtverwaltung Lengenfeld liegen Unterschriftenlisten für den Volksantrag „Sächsisches Windkraftmoratorium“ zur Unterzeichnung aus.

Während der Öffnungszeiten des Rathauses besteht für Bürgerinnen und Bürger, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, die Möglichkeit, die Unterschriftenlisten einzusehen und zu unterzeichnen.

Die Stadtverwaltung stellt diese Möglichkeit im Rahmen eines gesetzlich vorgesehenen Instruments der direkten Demokratie zur Verfügung. Mit der Auslage der Unterschriftenlisten ist keine inhaltliche Stellungnahme oder Empfehlung der Stadt Lengenfeld verbunden.

Informationen zum Inhalt des Volksantrags und zu den gesetzlichen Voraussetzungen sind den Unterlagen der Initiatoren zu entnehmen.

 

STEUERERKLÄRUNGSVORDRUCKE AB 2027 NICHT MEHR IN DEN RATHÄUSERN ERHÄLTLICH

Die Finanzverwaltung des Freistaates Sachsen stellt ab dem Jahr 2027 die Auslieferung von Steuererklärungsvordrucken an Städte und Gemeinden ein.

Hintergrund dieser Entscheidung ist insbesondere die fortschreitende Digitalisierung der Steuerverwaltung.

Bereits heute nutzen mehr als 78 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen das Online-Portal „Mein ELSTER“, um ihre Steuererklärung digital zu erstellen und an das Finanzamt zu übermitteln. Mit der Umstellung sollen die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen in der Finanzverwaltung effizienter eingesetzt und gleichzeitig digitale Angebote weiter gestärkt werden. 

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung weiterhin in Papierform abgeben möchten, können die entsprechenden Vordrucke künftig direkt bei ihrem zuständigen Finanzamt erhalten oder im Internet unter www.formulare-bfinv.de herunterladen.

Für die digitale Abgabe steht weiterhin das Serviceportal „Mein ELSTER“ (www.elster.de) zur Verfügung. Über dieses Portal können Steuererklärungen sicher und rund um die Uhr online erstellt und übermittelt werden.

i.A. Stadtverwaltung Lengenfeld