Ehrenamtliche Schöffen für die Rechtsprechung in Strafsachen gesucht für die Geschäftsjahre 2024-2028
Bekanntmachung
Ehrenamtliche Schöffen für die Rechtsprechung in Strafsachen gesucht
für die Geschäftsjahre 2024 – 2028
Liebe Lengenfelderinnen und liebe Lengenfelder,
im Jahr 2023 wird gemäß der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren die Wahl und Berufung der Schöffen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 durchgeführt.
Da aufgrund dieser Schöffen- und Jugendschöffenverwaltungsvorschrift in Verbindung mit § 36 Absatz 1 Gerichtsverfassungsgesetz die Vorschlagslisten für Schöffen von den Gemeinden aufzustellen sind, sucht die Stadt Lengenfeld deutsche Staatsangehörige, welche sich für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt, das zur Verfassungstreue verpflichtet, zur Verfügung stellen.
Bewerber sollten bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr, nicht aber das 70. Lebensjahr vollendet haben, in Lengenfeld und seinen Ortsteilen wohnhaft sein und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Interessenten für das Schöffenamt an Amts- oder Landgericht werden gebeten, sich bis spätestens 15. Mai 2023 schriftlich bei der Stadt Lengenfeld, SG Ordnung/Sicherheit, Hauptstraße 1, 08485 Lengenfeld, per e-mail ordnung@lengenfeld.de oder persönlich im Rathaus, Zimmer 201, 202 zu melden.
Bewerbungsformulare sowie weitere Informationen sind hier erhältlich aber bspw. auch auf der Landingpage www.schoeffenwahl2023.de des DVS-Bundesverbandes bzw. über den Internetauftritt www.schoeffenwahl.de.
Lengenfeld, den 24.02.2023
Bachmann
Bürgermeister
