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Wichtige Information

Landesmittel stehen für Rückbau leerstehender Wohnhäuser zur Verfügung

Wie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung am 09.02.2023 über seinen Medienservice informiert, stellt der Freistaat Sachsen den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr Fördermittel für den Rückbau nicht mehr benötigter, leerstehender Wohnhäuser zur Verfügung.
Im Landesprogramm »Rückbau Wohngebäude« stehen dafür 2023 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Konkret gefördert werden Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 Euro je Quadratmeter beseitigter Wohnfläche. Städte und Gemeinden können Mittel für Rückbauvorhaben ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank beantragen. Anträge können im Jahr 2023 bis zum 31.07.2023 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Für private Eigentümer ist eine Antragsstellung unter bestimmten Voraussetzungen über die Kommune möglich. Das Bauamt der Stadt Lengenfeld, 037606/305-44 informiert und unterstützt hierzu gern.
»Viele unserer sächsischen Kommunen haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmierereien kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten und Gemeinden mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können«, betonte Staatsminister Thomas Schmidt. »Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlichen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist«, so der Minister weiter.
Die Rückbau-Förderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

Weitere Informationen: Landesprogramm Rückbau Wohngebäude (L-RW) – sab.sachsen.de

Warnung: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!

Warnung: Eisflächen auf Stauseen und Flüssen nicht betreten!

Kein Rodeln auf Deichen / Schneemassen nicht in Flüssen entsorgen

Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen warnt davor, Eisflächen auf Flüssen, Talsperren und anderen Wasserspeichern zu betreten. Durch die schwankenden Wasserspiegel in Verbindung mit dem nur leichten Frost ist das Eis nicht tragfähig. Bei Betreten besteht deshalb Lebensgefahr!

Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. «Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein», sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.

Auch bei Talsperren können durch veränderliche Wasserstände unterm Eis gefährliche Hohlräume und Spannungen im Eis entstehen und urplötzlich zum Aufbruch der Eisfläche führen. Außerdem sind viele Staumauern mit Eisfreihaltungsanlagen ausgestattet. Aufsteigende Luftblasen verhindern, dass sich eine geschlossene Eisdecke bildet, die die Stauanlage beschädigen könnte. Auch Flüsse sind ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.

Verboten ist außerdem das Rodeln auf Deichen. «Auch, wenn ein Deich im Winter vielleicht zum Rodeln einlädt – Deiche sind Hochwasserschutzanlagen und schützen uns vor Überschwemmungen bei Hochwasser.

Durch das Betreten und Befahren – aber eben auch durch Rodeln – kann die Grasnarbe eines Deiches, die ihn vor Ausspülungen schützen soll, beschädigt oder zerstört werden», erklärt Bielitz. Eine intakte, dichte Grasnarbe ist deshalb entscheidend für die Standfestigkeit eines Deiches im Hochwasserfall.

Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an Engstellen wie z.B. Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und das Wasser sich deshalb aufstauen kann.

Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.

Zum Thema Eisgefahren hat die Landestalsperrenverwaltung eine neue Broschüre erstellt, die in der Publikationsdatenbank des Freistaates Sachsen als pdf-Datei abgerufen werden kann.
Die Broschüre zeigt, worauf geachtet werden muss, wenn Gewässer zufrieren und enthält Tipps für Bürger sowie wichtige Hinweise für Städte und Gemeinden zum Verhalten bei Eishochwasser.
Infos unter: publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15352

Informationen zum Lenckteich

Der Stadtverwaltung ist bekannt, dass der Weg auf der Seite der Teufelskanzel am Lenckteich momentan nicht begehbar ist und das dieser aus Sicherheitsgründen wiederholt abgesperrt werden wird. Wir weisen darauf hin, dass dieser Bereich ein hohes Gefahrenpotential aufweist. Durch die Sturmschäden an diesem Waldstück sah sich der Eigentümer gezwungen, forstwirtschaftlich zu reagieren. Bei der Holzbergung des Windbruches sind durch die steile Hanglage auch einige Wurzelscheiben in den Teich gerollt. Die Infotafel wurde abgebaut, um sie aus dem Bereich der zu fällenden Bäume zu lagern.

Der erkennbare und erhebliche Aufwand bei diesen Arbeiten bedingt leider momentan ein sehr unschönes Bild dieses Areals. Der Eigentümer beabsichtigt, die betroffenen Flächen nach der Holzbergung wieder aufzuforsten und die Ausgangssituation wieder herzustellen.

Volker Bachmann

Service