Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Lengenfeld ist bemüht, ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.stadt-lengenfeld.de.

Stand der Barrierefreiheit

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet.

Diese Webseite ist nach den oben genannten Richtlinien nur teilweise barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

PDF-Dokumente
– Auf der Webseite verlinkte PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht barrierefrei. Beispielsweise ist möglich, dass diese keine Titel beinhalten, keine Alternativbeschreibungen für eingebaute Bilder besitzen oder das Kontrastverhältnis der Farben nicht konform ist.

Weitere nicht-barrierefreie Inhalte sind uns aktuell nicht bekannt. Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen), mit Prüfbericht vom 30.07.25, stichprobenweise geprüft und alle Mängel des Prüfberichts wurden nach unserem besten Wissen behoben.

Mangelnde Barrierefreiheit aufgrund unverhältnismäßiger Belastung

Für folgende Inhalte liegt zum aktuellen Zeitpunkt eine unverhältnismäßige Belastung nach § 2 Absatz 3 BfWebG in Verbindung mit Richtlinie (EU) 2016/2102, Artikel 5 und Erwägungsgrund 39, vor:

PDF-Dokumente
– Sehr hohe Anzahl an PDF-Dokumenten – unverhältnismäßig hohe personelle Belastung

Nicht barrierefreie Inhalte außerhalb der Rechtsvorschriften

Folgende Inhalte könnten möglicherweise auf unserer Webseite auftreten und sind aktuell nicht barrierefrei, allerdings sind sie nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BfWebG in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 4 der EU-Richtlinie 2016/2102 von der Verpflichtung ausgenommen:

  • Datei-Downloads, die vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren gebraucht werden
  • Audios/Videos, die vor dem 23.09.2020 veröffentlicht wurden
  • Live-Streaming als Audio oder Video
  • Karten, deren wesentliche Information in barrierefreier Alternative angeboten wird.
  • Inhalte Dritter, bei denen dynamisch Inhalte hinzugefügt werden. Beispiel: Blogbeiträge, Werbung, Nachrichtenmeldungen aus anderen Quellen.
  • Reproduzierte Stücke aus Kulturerbesammlungen unter bestimmten Umständen
  • Archiv-Bereiche, die seit 23.09.2019 nicht mehr aktualisiert wurden.

Barrierefreiheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus

Wir haben die Absicht, die Barrierefreiheit über gesetzliche Anforderungen hinaus zu verbessern.

Um die Barrierefreiheit zu unterstützen, nutzen wir die OneTap-Barrierefreiheitstoolleiste. Diese Benutzeroberfläche bietet eine Reihe hilfreicher Funktionen, darunter:

  • Vollständige Tastaturnavigation der Toolleisten-Oberfläche
  • Schnellstart über Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac)
  • Anpassung der Textgröße
  • Anpassung der Cursor-Größe
  • Buchstabenabstand anpassen
  • Lesbare Schrift einstellen
  • Textausrichtung anpassen
  • Zeilenhöhe ändern
  • Graustufen
  • Helligkeit anpassen
  • Umkehren der Farben
  • Stoppen von Animationen
  • Ausblenden von Bildern
  • Lesemaske
  • Leselinie
  • Alles hervorheben

Das Barrierefreiheits-Tool lässt sich auf jeder Seite über das Barrierefreiheits-Symbol (Piktogramm einer menschlichen Figur) öffnen.
Außerdem kann es mit der Tastenkombination: Alt + . (Windows) oder ⌘ + . (Mac) geöffnet werden.

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 13.10.2025 erstellt.

Die Webseite wurde von der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Informationstechnik im Freistaat Sachsen (BfIT Sachsen), mit Prüfbericht vom 30.07.25 stichprobenweise geprüft, und alle Mängel des Prüfberichts wurden nach unserem besten Wissen behoben.

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Ihnen Mängel zur Barrierefreiheit an unserer Webseite auffallen oder wenn Sie Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigen, können Sie sich an uns wenden:

– zum Kontaktformular auf der Seite „Kontakt ins Rathaus“

oder über:

Stadt Lengenfeld
Hauptstr. 1
08485 Lengenfeld

Tel.: (037606) 305-0
Fax: (037606) 305-46
E-Mail: info@stadt-lengenfeld.de

Wir werden versuchen, die mitgeteilten Mängel zu beseitigen bzw. Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form zur Verfügung zu stellen.

Durchsetzungsverfahren

Sie haben unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseite gestellt. Falls dabei innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel vier Wochen) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen (Durchsetzungsstelle) bei der Sächsischen Staatskanzlei wenden. Die Durchsetzungsstelle unterstützt eine außergerichtliche Streitbeilegung, wenn Konflikte zwischen öffentlichen Stellen in Sachsen und Nutzenden der Webseiten bzw. mobilen Anwendungen auftreten. Dieses Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Die Einschaltung eines Rechtsbeistands ist nicht erforderlich.

Kontakt:

Sächsische Staatskanzlei
Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Durchsetzungsstelle
Archivstraße 1
01097 Dresden

Telefon: 0351 564 10713
Fax: 0351 564 10999
E-Mail: durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
Webseite: https://www.durchsetzungsstelle.sachsen.de