Urlaubszeit ist Reisezeit – Ausweise und Pässe rechtzeitig beantragen
Ein neues Jahr beginnt, ein Urlaub steht bevor – häufig bemerkt man erst, dass der Personalausweis oder Reisepass abgelaufen ist, wenn man diesen dringend benötigt. Wir möchten Sie somit frühzeitig daran erinnern, die Gültigkeit vom Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass zu überprüfen.
Bitte erkundigen Sie sich zudem auf der Internetseite des Auswärtigen Amts oder in Ihrem Reisebüro, welches Reisedokumente für Ihren bevorstehenden Urlaub erforderlich ist und wie lange dieses zum Zeitpunkt der Einreise noch gültig sein muss.
Kurz vor den Sommerferien kommt es aufgrund der erhöhten Nachfrage häufig zu längeren Wartezeiten. Wir empfehlen Ihnen daher, vorzeitig einen Termin zur Beantragung eines Ausweisdokuments zu vereinbaren. Dies können Sie einfach telefonisch unter 037606 30523 machen.
Was ist für die Beantragung erforderlich?
Personalausweis sowie Reisepass:
- persönliches Erscheinen der antragstellenden Person
- bisheriges Ausweisdokument
- letzte, aktuelle Personenstandsurkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde bzw. Namensänderung)
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Lichtbild (Größe 35x45mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)
- Kinder bis 16 Jahren in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sowie Zustimmungserklärung und Ausweis(-kopie) beider Erziehungsberechtigten/bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht
- Gebühr (fällig bei Beantragung):
- bis 24 Jahre: Personalausweis 22,80 Euro, Reisepass 37,50 Euro
- ab 24 Jahre: Personalausweis 37,00 Euro, Reisepass 60,00 Euro
Die Bearbeitungszeit für einen Personalausweis beträgt derzeit ca. 3 – 4 Wochen, für einen Reisepass 4-6 Wochen.
Kinderreisepass (bis Vollendung 12. Lebensjahr möglich)
- persönliches Erscheinen des Kindes
- Geburtsurkunde
- falls vorhanden, den vorherigen Kinderreisepass
- aktuelles (nicht älter als 6 Monate) Lichtbild (Größe 35x45mm) nach den neuesten Lichtbildanforderungen (biometrisch)
- Für Kinder unter 10 Jahren gelten weniger strenge Anforderungen an das Lichtbild, dennoch ist auch bei Kindern ein biometrisches Lichtbild vorgeschrieben
- Zustimmungserklärung und Ausweis(-kopie) beider Erziehungsberechtigten/bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über das Sorgerecht
- Gebühr (fällig bei Beantragung):
- Erst- /Neubeantragung 13,00 €
- Verlängerung/ Aktualisierung Gebühr 6,00 €
Eine Verlängerung/Aktualisierung ist nur bei einem noch gültigen Kinderreisepass möglich.
Sobald der Kinderreisepass abgelaufen ist, ist eine Neubeantragung notwendig.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Kinder für Reisen und Besuche ins Ausland bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument benötigen !