Landesmittel stehen für Rückbau leerstehender Wohnhäuser zur Verfügung
Wie das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung am 09.02.2023 über seinen Medienservice informiert, stellt der Freistaat Sachsen den Städten und Gemeinden auch in diesem Jahr Fördermittel für den Rückbau nicht mehr benötigter, leerstehender Wohnhäuser zur Verfügung.
Im Landesprogramm »Rückbau Wohngebäude« stehen dafür 2023 insgesamt drei Millionen Euro bereit. Konkret gefördert werden Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 Euro je Quadratmeter beseitigter Wohnfläche. Städte und Gemeinden können Mittel für Rückbauvorhaben ab sofort bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank beantragen. Anträge können im Jahr 2023 bis zum 31.07.2023 bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden.
Für private Eigentümer ist eine Antragsstellung unter bestimmten Voraussetzungen über die Kommune möglich. Das Bauamt der Stadt Lengenfeld, 037606/305-44 informiert und unterstützt hierzu gern.
»Viele unserer sächsischen Kommunen haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmierereien kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten und Gemeinden mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können«, betonte Staatsminister Thomas Schmidt. »Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlichen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist«, so der Minister weiter.
Die Rückbau-Förderung erfolgt ausschließlich aus Landesmitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.
Weitere Informationen: Landesprogramm Rückbau Wohngebäude (L-RW) – sab.sachsen.de